LEBENSABSCHNITTE - SCHWANGERSCHAFT

Den Zahnarzt über Ihre Schwangerschaft Informieren

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Informieren Sie den Zahnarzt so schnell wie möglich

Sobald Sie erfahren haben, dass Sie schwanger sind, sollten Sie Ihren Zahnarzt darüber in Kenntnis setzen, da eine Röntgenuntersuchung in der Schwangerschaft gewisse Risiken bergen kann. Sie sollten Ihren Zahnarzt auch informieren, wenn Sie versuchen, schwanger zu werden. Dadurch lassen sich Röntgenuntersuchungen und andere Behandlungsformen besser planen. Teilen Sie Ihrem Zahnarzt unbedingt mit, welche Medikamente Sie einnehmen und ob Ihnen ein bestimmter ärztlicher Rat erteilt wurde, da dies Auswirkungen auf die Behandlung haben kann, die der Zahnarzt Ihnen empfiehlt.

Wenn möglich, sollten Sie Ihren Zahnarzt noch vor Beginn der Schwangerschaft aufsuchen, damit sämtliche vorliegenden Zahnprobleme vor der Empfängnis behandelt werden können.

Verschieben Sie Zahnarzttermine während des ersten Trimesters

Im ersten Trimester der Schwangerschaft (in den ersten 13 Wochen) entwickelt sich der Großteil der Organe des Babys. Bei Zahnarztterminen während des ersten Trimesters müssen Sie Ihren Zahnarzt unbedingt über die Schwangerschaft informieren und sollten nur eine Routineuntersuchung und eine zahnhygienische Reinigung vornehmen lassen. Größere zahnmedizinische Eingriffe sollten Sie, wenn möglich, auf später verschieben. Zögern Sie bei zahnärztlichen Notfällen jedoch nicht, diese behandeln zu lassen! Infektionen im Bereich des Mundes können Ihnen und Ihrem Baby schaden. Suchen Sie unverzüglich Ihren Zahnarzt auf und stellen Sie sicher, dass sämtliche Zahnpflegeexperten, die Sie untersuchen, wissen, dass Sie schwanger sind.

Zahnarztbesuche während der Schwangerschaft

Fall Sie Zahnarzttermine während des ersten oder zweiten Trimesters aufgeschoben haben, ist im dritten Trimester ein Kontrolltermin beim Zahnarzt angesagt, um zu überprüfen, ob Ihre Zähne gesund sind. Bei diesem Termin kann Ihr Zahnarzt Ihnen wertvolle Ratschläge zur Vermeidung von Zahngesundheitsproblemen nach der Geburt des Babys erteilen.